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Nein, diesmal foltert nicht Israel, diesmal foltert Deutschland, das Land der nach 1945 unfehlbaren.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Magnus Gäfgen bei seiner Folterklage recht gegeben: Die Richter verurteilten Deutschland, weil Polizisten dem Kindermörder während seiner Vernehmung mit Misshandlungen gedroht hatten. Eine Wiederaufnahme des Verfahrens schlossen die Richter aber aus. Quelle:Spiegel Online
Weiter heißt es:
Die Straßburger Richter bezweifelten in ihrem Urteil, dass in Deutschland “angemessen auf den Ernst der Lage” – also die Folterandrohung – reagiert worden sei. Sie entschieden, dass “die deutschen Behörden dem Beschwerdeführer keine ausreichende Abhilfe für seine konventionswidrige Behandlung gewährt hatten”. Quelle:Spiegel Online
Von den Frontseiten der deutschen Medien ist diese Meldung längst verschwunden, man kann sich ausmalen, was geschehen wäre, wenn der Europäische Gerichtshof Israel eine Rüge erteilt hätte.