Die Aufnahmevoraussetzungen, welche die Antragsteller erfüllen müssen, sind:

  • Staatsangehörige eines Nachfolgestaates der ehemaligen Sowjetunion zu sein oder als staatenlose Personen mindestens seit 1. Januar 2005 dort ihren Wohnsitz haben,
  • jüdischer Nationalität zu sein bzw. von mindestens einem jüdischen Elternteil abstammen und sich zu keiner anderen als der jüdischen Religion bekennen,
  • Deutschkenntnisse nachweisen, die mindestens der Niveaustufe A1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GERR) entsprechen,
    Diese Verpflichtung besteht auch für die mitreisenden Familienangehörigen. Bei Kindern, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, kann hiervon allerdings abgesehen werden,
  • dauerhaft selbst für ihren Lebensunterhalt in Deutschland sorgen zu können.
    Dazu benötigen die Antragsteller eine positive Integrationsprognose. Die Integrationsprognose wird vom Bundesamt auf der Grundlage einer Selbstauskunft des Antragstellers und unter Einbeziehung des familiären Umfeldes erstellt. Kriterien sind u. a. die Sprachkenntnisse, die Qualifikation und Berufserfahrung sowie das Alter der Zuwanderer.
  • den Nachweis zur Aufnahmemöglichkeit in einer jüdischen Gemeinde im Bundesgebiet erbringen.
    Hierzu fordert das Bundesamt eine gutachterliche Stellungnahme von der Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland e.V. (ZWST) an. Die Union Progressiver Juden wird in dieses Verfahren eingebunden und kann ebenfalls eine Stellungnahme abgeben.

Bei Opfern nationalsozialistischer Verfolgung wird auf die Integrationsprognose und den Nachweis der Deutschkenntnisse verzichtet. Das Gleiche gilt für Härtefälle.

Quelle: BAMF

Die von mir fett markierte Stelle besagt, dass messianische Juden und Juden die sich einer anderen Religion zugewandt haben, als Zuwanderer in Deutschland nicht willkommen sind. Damit hat mit der Neuregelung und Wegfall des bisherigen Kontingentflüchtlings-Status, eine Verschärfung der Regelungen, zur jüdischen Imigration stattgefunden. Gleichzeitig stellt die Neuregelung eine Annäherung an die israelischen Zuwanderungsregelungen dar, da auch die dortigen Aliya-Gesetze (Heimkehrgesetz) konvertierte Juden ausschließen.

Bemerkenswert ist außerdem, dass von “anderen Religionen” die Rede ist, somit dürfen Juden einreisen, die sich zwar zum jüdischen Kulturkreis zählen, die jedoch nicht als Juden im theologischen Sinne gesehen werden, da sie einer Form des Christentums anhängen.