An einem Gymnasium in Delmenhorst lässt ein Lehrer, seine Schüler ein Liedchen singen.

“Wir marschieren für Hitler / Durch Nacht und durch Not / Mit der Fahne der Jugend / Für Freiheit und Brot”

 

Bei diesem deutschen Liedgut handelt es sich um das Hitler-Jugend Lied “Vorwärts, vorwärts”. Dieses ist zwar in Deutschland verboten, doch das hält den eifrigen Pädagogen nicht davon ab, die Schüler den passenden Hitlergruß zeigen zu lassen und selbst aus vollem Halse mit zu singen. Als sich eine Schülerin beschwert, befiehlt er ihr mit zu machen.

Der Fall scheint klar zu sein, wer in Deutschland alte Nazilieder singt, der gehört bestraft. Die Eltern der betroffenen Schüler stellen also Strafanzeige – Ihr Vorwurf Volksverhetzung. Doch das sieht die Staatsanwaltschaft ganz anders, die Ermittlungen werden eingestellt. Als Begründung wird angeführt, die Öffentlichkeit war nicht betroffen gewesen, da der Vorfall sich innerhalb einer Schulklasse ereignet hatte. Eine “nicht übersehbare Zahl von Personen” hätte für weitere Konsequenzen betroffen sein müssen, dem war nicht so.

Was vor der Schule Volksverhetzung ist, das ist in der Schule strafrechtlich einwandfrei, meint zumindest ein Staatsanwalt.

Quelle: SPIEGEL Online

Passend zum Vorfall, läuft in Deutschland im März der Film „Die Welle“ an. Ein Film, der uns allen vor Augen führen soll, ob so etwas wie „damals“ heute wieder passieren kann.

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