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Die UN-Resolution 242 vom 22. November 1967 fordert den Rückzug Israels „aus besetzten Gebieten“ im Gegenzug für eine Anerkennung Israels und die Respektierung seiner Sicherheit „frei von Bedrohung und Gewalt“.Die Resolution lautet wie folgt:
Der Sicherheitsrat, in Bekundung seiner ständigen Sorge über die ernste Lage in Nahost, in Betonung der Unzulässigkeit, Gebiete durch Krieg zu erwerben, und der Notwendigkeit, für einen gerechten und dauerhaften Frieden zu arbeiten, in dem jeder Staat des Gebietes in Sicherheit leben kann, in Betonung ferner, daß alle Mitgliedstaaten durch die Annahme der Charta der Vereinten Nationen die Verpflichtung eingegangen sind, in Übereinstimmung mit Artikel 2 der Charta zu handeln,
1. bekräftigt, daß die Erfüllung der Grundsätze der Charta die Errichtung eines gerechten und dauerhaften Friedens in Nahost verlangt, der die Anwendung der beiden folgenden Grundsätze einschließt:
2. bekräftigt ferner die Notwendigkeit
3. ersucht den Generalsekretär, einen Sonderbeauftragten zu ernennen, der in den Nahen Osten reist, um dort Kontakt mit den betroffenen Staaten aufzunehmen und aufrecht zu erhalten, mit dem Ziel, Einigkeit zu fördern und Anstrengungen zu unterstützen, um eine friedliche und anerkannte Schlichtung in Übereinstimmung mit den Bestimmungen und Richtlinien dieser Resolution zu erreichen;
4. ersucht den Generalsekretär, dem Sicherheitsrat über den Fortschritt der Anstrengungen des Sonderbeauftragten so früh wie möglich zu berichten.
Einstimmig angenommen bei der 1382. Versammlung.
Der Rückzug Israels wird somit nicht bedingungslos gefordert. Nach herrschender Interpretation wird auch nicht der Rückzug aus allen im Sechs-Tage-Krieg 1967 eroberten Gebieten gefordert. Unstimmigkeiten ergeben sich aber aus der französischen Fassung, die vom Rückzug „aus den Gebieten“ spricht – die russische, englische, spanische und chinesische Fassung sind gleich gültig. In der spanischen Version hieß es zwischenzeitlich “aus den Gebieten”, sie wurde aber der englischen Version angeglichen. Der Original- und Arbeitsentwurf war auf Englisch und hatte keinen bestimmten Artikel. Der Versuch der Sowjetunion, das Wort “alle” einzufügen scheiterte in den Verhandlungen.
Von pro-arabischer Seite wurde angeführt, das die Präambel, die zur Interpretation des Textes verwendet werden kann (aber nicht bindender Teil der Resolution ist), ausdrücklich von “der Unzulässigkeit, Gebiete durch Krieg zu erwerben” die Rede ist. Die israelische Seite argumentiert, dass die Gebiete nicht durch Krieg erworben würden, sondern durch einen zukünftigen einvernehmlichen Friedensschluss zwischen den Parteien. Deshalb sei diese Passage nicht von unmittelbarer Relevanz.
Die Resolution ist ursprünglich nicht völkerrechtlich verbindlich, weil sie sich nicht implizit oder explizit auf Kapitel 7 der UN-Charta bezieht. Allerdings hat Israel, und später die arabischen Staaten und die PLO, die Resolution für sich als bindend bezeichnet und sie wurde sowohl in das Camp-David-Abkommen, als auch in die Verträge des Oslo-Prozesses inkorporiert.
Dies ist eine exakte kopie des gleichnamigen Wikipedia-Artikels.
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